Der Zweitligist VfL Osnabrück führt eine „Gemeinwohlklausel“ ein, die Mitarbeiter für umweltschädliches Verhalten bestraft. Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt oder viel Fleisch isst, muss demnach mit direktem Gehaltsabzug rechnen.
Der Zweitligist VfL Osnabrück führt eine „Gemeinwohlklausel“ ein, die Mitarbeiter für umweltschädliches Verhalten bestraft. Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt oder viel Fleisch isst, muss demnach mit direktem Gehaltsabzug rechnen.
Der Zweitligaverein VfL Osnabrück hat eine umstrittene Maßnahme eingeführt, die seine Mitarbeiter für umweltschädliches Verhalten bestraft. Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt oder eine fleischreiche Ernährung pflegt, muss mit Lohnabzügen rechnen. Die „Gemeinwohlklausel“,Der Verein erhebt den ökologischen Fußabdruck seiner Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister.
Ein weiterer Punkt, der für Diskussionen sorgt, ist die Geheimhaltung der Vertragsklausel. Trotz der öffentlichen Bekanntmachung dieser Regelung ist der Verein nicht bereit, den genauen Wortlaut der „Gemeinwohlklausel“ offenzulegen. Eine Anfrage zur Offenlegung des Vertragstextes von „welt.de“ wurde abgelehnt, und es wurde auf die vertragliche Vertraulichkeit verwiesen.
Die Debatte über die „Gemeinwohlklausel“ des VfL Osnabrück verdeutlicht die Herausforderungen, die mit dem Versuch verbunden sind, Mitarbeiter zu umweltfreundlichem Verhalten zu motivieren. Während das Ziel grundsätzlich positiv ist, werfen Fragen des Arbeitsrechts und der Privatsphäre Bedenken auf.Der Arbeitsrechtler Arnd Diringer: „Klar ist jedenfalls, dass es einen Arbeitgeber grundsätzlich nichts angeht, was seine Mitarbeiter privat machen.
Arbeitgeber haben jedoch alternative Mittel, um Mitarbeiter zur Nachhaltigkeit anzuregen, die keine Verletzung der Privatsphäre darstellen, wie die Finanzierung von Job-Tickets. Dies erfordert zwar zusätzliche Investitionen, ist aber rechtlich akzeptabel.
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