Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft stellt im Fall um den 2022 verstorbenen Priester Edmund Dillinger wegen fehlenden Anfangsverdachts keine weiteren Ermittlungen an.
Edmund Dillinger kann nach seinem Tod Ende 2022 für seine Taten nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Einen Verdacht gegen weitere, noch lebende Täter konnte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht ermitteln.Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird zum Fall eines Ende 2022 gestorbenen saarländischen Priesters Edmund Dillinger Ermittlungsverfahren einleiten.
Damit bestehe keine Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk darüber berichtet.Über Jahrzehnte soll der Priester vor allem Jugendliche sexuell missbraucht haben und seine Opfer in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Nach dem Tod des Mannes hatte dessen Neffe rund 1000 ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus in Friedrichsthal gefunden – und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen.
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