Tausend Euro weniger – weil sie eine Frau ist? Eine Außendienstlerin verdiente deutlich weniger als der gleich qualifizierte Kollege. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Das geht so nicht, schreibt kathrin_werner
. Sie hatten in etwa die gleiche Berufserfahrung und Ausbildung. Sie hatten sogar ziemlich genau zur gleichen Zeit ihren Job neu angefangen - bei dem Metallunternehmen Photon Meissener Technologies in der Nähe von Dresden. 2017 war das, der Job war im Außendienst. Die Frau und der Mann vertraten sich über längere Zeiträume sogar regelmäßig gegenseitig.
Nun hat sich das Bundesarbeitsgericht des Falles angenommen - und die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer verbessert. Die höchsten Arbeitsrichter entschieden, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen dürfen. Susanne Dumas, heute 44 Jahre alt, bekommt eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro und eine Entschädigung.
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