Gerichtsurteil: Eilentscheidung aus Karlsruhe zur Berliner Wiederholungswahl
Näheres geht aus den Angaben des Gerichts nicht hervor. Allerdings wurde kurz vorher ein Schreiben der Senatsvorsitzenden bekannt, in dem den Abgeordneten die Gelegenheit gegeben wird, zum Antrag in der Hauptsache bis 2. März Stellung zu beziehen.
Daraus lässt sich ableiten, dass bisher nur über den Eilantrag entschieden wurde. Damit wollen die Kläger erreichen, dass die Wahl nicht stattfinden darf, bis eine abschließende Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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