Corona-Notlagegesetz für Kommunen verstößt gegen Landesverfassung

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Das Corona-Notlagegesetz für Kommunen in Brandenburg ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der Landesverfassung unvereinbar.

Bis 20. Juli, jeweils sonntags bis donnerstags in den Nächten ab 22 Uhr. Wegen Sanierungsarbeiten sind die Linien U1 und U3 nicht wie gewohnt unterwegs. Die U1 fährt zwischen den Bahnhöfen Warschauer Straße und Gleisdreieck . Die U3 ist für Fahrgäste zwischen Krummer Lanke und Gleisdreieck im Einsatz. Zusätzlich kann zwischen den U-Bahnhöfen Gleisdreieck und Wittenbergplatz die U2 genutzt werden.

Außerdem fallen zahlreiche Züge zwischen Lübbenau und Cottbus Hbf aus. Als Ersatz nutzen Sie von/zu den ausfallenden Halten bitte die Busse zwischen Lübbenau und Cottbus Hbf sowie die S-Bahnen oder andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Berlin. ... 03. März, 21 Uhr bis 06. März, 4.15 Uhr Die Züge fallen in verschiedenen Abschnitten zwischen Berlin Ostkreuz und Cottbus Hbf aus.

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