Der Prozess um die Brandanschläge von Berlin-Neukölln wird neu aufgerollt. Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (62) hat jetzt die 26-seitige Berufungsbegründung persönlich verfasst und beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht.
Das erfuhr B.Z. exklusiv aus Justizkreisen. Die Begründung von Berlins oberster Anklägerin: „Eine Gesamtschau aller Indizien lassen keinen Raum für Zweifel an der Täterschaft …“
Ex-AfD-Mitglied Tilo P. muss nun erneut vor Gericht. Er war angeklagt, am 1. Februar 2017 Schmiere gestanden zu haben, als das Auto des Linken-Politiker Ferat Kocak abgefackelt wurde.Foto: Privat Im Dezember 2022 wurde Tilo P. vom Vorwurf der Brandstiftung mangels Beweis freigesprochen. Richterin Ulrike Hauser reichte es für eine zweifelsfreie Verurteilung nicht.In ihrer Berufungsbegründung stellt Juristinselbst fest, dass es keine Tatzeugen für die Brandstiftungen gibt, keine DNA-Spuren von Tilo P. gefunden wurden.
Koppers ist überzeugt: „Die Gesamtschau ergibt, dass der Angeklagte nach der Kenntniserlangung des Kennzeichens und des Wohnortes zeitnah ziel- und zweckgerichtet handelte …“
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