Cannabis: Können die Länder die Legalisierung noch stoppen?

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Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben. Gesundheitsminister Lauterbach wendet sich nun mit einer Mahnung an die Länder.

Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben. Gesundheitsminister Lauterbach wendet sich nun mit einer Mahnung an die Länder.Karl Lauterbach , Bundesminister für Gesundheit, spricht während einer Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Die Innen- und Justizminister der Länder haben teils erhebliche Bedenken mit Blick auf die geplante Cannabis-Legalisierung.

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war am vergangenen Freitag vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen worden. Dagegen wandten sich im Bundestag vor allem Union und AfD – zuvor hatte es jedoch immer wieder scharfe Kritik aus den Ländern gegeben. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dennoch können die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Stübgen, der zudem Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder ist, sagte weiter zu dem Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach : „Rein fachlich ist das Cannabisgesetz totaler Murks. Es stärkt den Schwarzmarkt, lässt wesentliche Fragen zu Sicherheit und Gesundheit unbeantwortet und schafft obendrein Regeln, deren Einhaltung niemand kontrollieren kann.“ Darin seien sich alle Innenminister der Bundesländer parteiübergreifend einig.

Neben den Innenministern haben auch die Justizminister Bedenken. Denn im Gesetz ist eine rückwirkende Regelung enthalten, wonach es eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben soll, die künftig erlaubt sind. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann sagte unserer Redaktion: „Allein in Niedersachsen rechnen wir wegen der geplanten Amnestie mit über 16.

Wird der Vermittlungsausschuss von den Ländern angerufen, könnten neben den Bedenken der Innen- und Justizminister auch noch weitere Änderungswünsche auf den Tisch kommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnte mit Blick auf die Äußerungen der Justizminister vor Rechtsunsicherheit bei einer Verschiebung – und vor einem generellen Scheitern der Reform. „Ich bleibe zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift.

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