Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das lebenslange Fahrverbot für einen Linienbusfahrer aus dem Rhein-Erft-Kreis gekippt. Er hatte hinter dem Steuer seines Busses sein Handy benutzt.
. Ein Linienbusfahrer hatte am Steuer seines Busses sein Handy benutzt. Ein Fahrgast hatte ein Video davon aufgenommen und sich beim Betreiber der Linie, der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft (erließ ein lebenslanges Fahrverbot auf ihren Linien.REVGquasi ein Monopol im Linienbetrieb, durch die Sperre könne er seinen Beruf nicht mehr ausüben, weil er in erreichbarer Nähe keine Anstellung mehr finde.
Das Landgericht Köln gab ihm teilweise Recht und verkürzte die Sperre auf fünf Jahre. Ein Urteil, mit dem weder der Fahrer noch die Verkehrsgesellschaft zufrieden waren. Darum ging das Urteil in die nächste Instanz.
Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es für das Gericht einen Grund, das ursprüngliche Urteil des Kölner Landgerichts zu kippen:" Wäre der Mann direkt bei der Verkehrsgesellschaft angestellt gewesen und nicht bei dem Subunternehmen, wäre er wahrscheinlich nur abgemahnt wordenDas Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht hat keine Revision zugelassen.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 21.08.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf.
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