Letzte Reform nicht gut gemacht: Buschmann plant zügig neues Gesetz zu Missbrauchsdarstellung
"Es gibt keine zwei Meinungen, wenn Personen sich zum Lustgewinn oder aus Gewinnstreben Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern verschaffen: Das muss schwer bestraft werden", sagte Buschmann. Die Strafverschärfung von 2021 sei allerdings in einigen Punkten nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht gewesen. Offensichtlich seien damals nicht alle möglichen Fallkonstellationen mitgedacht worden.
"Entdeckt beispielsweise ein Elternteil in einer Whatsapp-Gruppe des Kindes ein solches Foto und schickt es an die Eltern des ursprünglichen Absenders, um zu fragen, was da los ist, würde das aktuell unter die Verbreitung solcher Inhalte fallen", erklärte der Justizminister. Das könne nicht Sinn und Zweck der Regel sein.
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