Kein pauschales Kopftuchverbot: Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will Neutralitätsgesetz ändern. Kopftuch Berlin dielinkeberlin der_zmd
Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten.Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Lena Kreck muss das Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald geändert werden.
, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitteilte. „Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben“, erklärte Kreck. „Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen.“ Das gelte auch für die Justiz. „Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.Die CDU-Fraktion hält das Berliner Neutralitätsgesetz dagegen im Grundsatz weiter für richtig.
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