Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt: Weil die Polizei dies bei einer pro-palästinensischen Demonstration befürchtet, wurde die Kundgebung nun endgültig verboten. Berlin
Der Anmelder hatte zuvor am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend betont, die Gefahrenprognose der Polizei, aus der Versammlung könnten Straftaten verübt werden, sei nicht zu beanstanden. Das Verbot sei plausibel. Die Gefahrenprognose nehme auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug.
Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen und ein Pressevertreter angegriffen worden, hieß es weiter. Außerdem seien wie bei den vorangegangenen Versammlungen antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwarten gewesen. Auch das Verbot sogenannter Ersatzveranstaltungen wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Zu der Kundgebung im Bezirk Neukölln waren rund 100 Teilnehmende angemeldet.
Zur Begründung der Verbote der Kundgebung am Samstag und einer weiteren Demonstration am Sonntag hatte es am Donnerstag bei der Polizei geheißen, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, zu Gewaltverherrlichung, Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten kommen könnte. Dabei wurde auch auf
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