Aldi muss sich vor Gericht verantworten. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen den Discounter. Er soll eine Balkon-Solaranlage irreführend beworben haben.
Foto: dpa/Roland Weihrauch
Die Solaranlage für Balkone wurde demnach im Onlineshop von Aldi angeboten. Beworben wurde sie der Verbraucherzentrale zufolge als Balkonkraftwerk mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“. Tatsächlich sei das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen werde nur eine maximale Leistung von 350 Wp erreicht.
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