Auch VGH stuft Gießener Verkehrsversuch als rechtswidrig ein

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Auch VGH stuft Gießener Verkehrsversuch als rechtswidrig ein
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Verwaltungsgerichtshof

30. August 2023 um 12:28 Uhr

Der großangelegte Gießener Verkehrsversuch ist auch vom Hessischen als rechtswidrig eingestuft worden. Wie der VGH am Mittwoch bekanntgab, wurden mit der Entscheidung Beschwerden der Stadt Gießen gegen einen vorangegangenen Beschluss des Gießener Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Zur Begründung erklärte der für Verkehrsrecht zuständige 2.

Dem Versuch zufolge sollten Autos in der mittelhessischen Stadt künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Innenstadt in Einbahnrichtung nutzen können, die bisherigen Innenspuren sollten dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten sein. Die Stadt zielte mit der Maßnahme darauf, mehr Platz und Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen.

Laut der Begründung des VGH habe sich die Stadt mit Stellungnahmen des Polizeipräsidiums Mittelhessen sowie des Regierungspräsidiums Gießen nicht ausreichend auseinandergesetzt. Diese hätten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Versuchs geäußert. Vor allem habe es Befürchtungen gegeben, dass durch die geplante Mitbenutzung der Fahrradstraße durch Busse neue Gefahren für die Verkehrssicherheit drohen.

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