Änderung der Hamburger Verfassung: Antiziganismus bleibt unerwähnt

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SPD, Grüne und CDU in Hamburg wollen den Kampf gegen Antisemitismus in die Verfassung heben. Sin­ti:z­ze und Ro­m:n­ja beklagen, dass sie unerwähnt bleiben.

Gedenkort im Hamburger Lohsepark: Erinnert wird hier an Jü­d:in­nen wie an Sin­ti:z­ze und Ro­m:n­ja Foto: Christophe Gateau/dpa

„Als Sinti und Roma sind wir noch immer Vorurteilen, Ablehnung und Diskriminierung ausgesetzt. Echte gesellschaftliche Teilhabe erfordert die Anerkennung des historischen Leids“, sagt Rudko Kawczynski von der Rom und Cinti Union. „Dem muss eine geänderte Hamburger Verfassung Rechnung tragen“, fordert er.

Anders als in den meisten deutschen Landesverfassungen wird die NS-Zeit unerwähnt gelassen. Nach dem Willen der drei Fraktionen soll nun festgehalten werden, dass sich die Stadt „gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ einsetzt. Alle betroffenen Gruppen seien einbezogen Lena Zagst, in der grünen Bürgerschaftsfraktion für Verfassungs- und Justizpolitik zuständig, hält den jetzigen Vorschlag dennoch für richtig: Durch den Terminus der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ sei der Kampf gegen Diskriminierung aller betroffenen Gruppen benannt.

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