Die Ampel hat den Entwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz beschlossen.
Künftig soll jeder sein Geschlecht selbst bestimmen können
► Der Geschlechtseintrag kann nach einem Jahr Sperrfrist geändert werden. Minderjährige können ihren Geschlechtseintrag laut Gesetzesentwurf sogar noch häufiger ändern lassen. „Ein Wechsel vom Mann zur Frau durch Zuruf auf dem Standesamt – und die Möglichkeit zur jährlichen Wiederholung des Wechsels – wird der Bedeutung des Geschlechts in unserer Rechtsordnung nicht gerecht“, mahnt CDU-Rechtsexperte Günter Krings in BILD die geplante Regelung.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP► Die Änderungsmöglichkeit gilt auch für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, hier müssen allerdings die Eltern zustimmen.
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