Breaking News: AfD-Klage: Karlsruhe beanstandet Förderung parteinaher Stiftungen
Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr Millionenbeträge erhalten, hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung bisher noch überhaupt kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig.
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass "alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt" werden. Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht.
Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die DES bekommt aber nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse "nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten".
Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äußern können. Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert worden.
In dem Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind. Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148 Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900.000 Euro für 2019 verlangt.
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